Betriebsbereichsgenehmigung
Die Betriebsbereichsgenehmigung für Level-4 Fahrzeuge wird durch den Fahrzeughalter beantragt. In Bayern ergeben sich unterschiedliche Zuständigkeiten bei der Genehmigung je nach dem welches Straßennetz von dem Level-4-Fahrzeug befahren werden soll:
Bayerische Genehmigungsbehörde für Betriebsbereiche betreffend
- Bundes-, Staats-, Kreis- und Kommunalstraßen sowie
- Privatstraßen, auf denen quasi öffentlicher Verkehr stattfindet ist die
Landesbaudirektion Bayern
Marktplatz 30
96106 Ebern
Telefon: 09531-3360-402
E-Mail: betriebsbereichsgenehmigung@lbd.bayern.de
Internet: https://www.lbd.bayern.de
Für Betriebsbereiche im Zuge von Autobahnabschnitten ist Ansprechpartner
Die Autobahn GmbH des Bundes
Geschäftsbereich Verkehrsmanagement, Betrieb und Verkehr
Abteilung Verkehrsmanagement
Fachbereich Kooperative, vernetzte und automatisierte Mobilität
Bessie-Coleman-Straße 7
60549 Frankfurt am Main
E-Mail: avf@autobahn.de
Der Umfang der einzureichenden Antragsunterlagen ergibt sich aus § 8 AFGBV.