Autonomes Fahren

Fahrzeuge werden je nach ihren technischen Fähigkeiten in sogenannte SAE-Level eingeteilt. Insgesamt sind sechs Automatisierungsklassen definiert, die von Level 0 bis Level 5 reichen.

Die Fähigkeiten von Fahrzeugen nehmen mit der Höhe des SAE-Levels zu. Bei Level 4, welcher auch als „autonomer Modus“ bezeichnet wird, ist das Fahrzeug in der Lage, die Steuerung des Fahrzeugs und die damit verbundene Fahraufgabe durch das System selbst zu übernehmen. Im Regelfall ist keine Intervention eines Fahrzeugführers mehr erforderlich.

In Deutschland wurde das Level-4-Fahren auf öffentlichen Straßen rechtlich so umgesetzt, dass Level-4-Fahrzeuge im genehmigten Betriebsbereich keinen Fahrer mehr benötigen. Im Fahrzeug befinden sich nur noch Passagiere oder zu befördernde Güter. Für verkehrliche Sondersituationen hat das Fahrzeug jedoch die Möglichkeit, sich zur Freigabe spezieller Fahrmanöver über Funk an ein Kontrollzentrum, die sogenannte „Technische Aufsicht“ zu wenden.