Autonomes Fahren
Die Entwicklungsdynamik im Bereich des automatisierten, autonomen und vernetzten Fahrens ist ungebrochen hoch. Mit dem „Gesetz zum autonomen Fahren“ hat Deutschland in 2021 einen Rechtsrahmen geschaffen, damit autonome Kraftfahrzeuge der sogenannten SAE-Entwicklungsstufe „Level 4“ innerhalb festgelegter Betriebsbereiche im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb fahren können. Diese Fahrzeuge benötigen keinen Fahrer mehr und können ihre Fahraufgabe im Wesentlichen selbstständig erledigen. Unter anderem müssen die Fahrzeuge in der Lage sein, alle möglichen Verkehrssituationen unter Beachtung der Straßenverkehrsordnung (StVO) im vorgesehenen Betriebsbereich sicher und selbstständig zu bewältigen.
Perspektivisch können autonome Fahrzeuge, die bestehenden Mobilitätsangebote für die Bürgerinnen und Bürger insbesondere in ländlichen Gebieten aber auch im städtischem Umfeld erweitern. Die gesetzlichen Möglichkeiten reichen hier von autonomen Shuttlebussen bis hin zum Automated Valet Parking. Daneben bietet auch die autonome Beförderung von Gütern großes Potential. Mit der Technologie ist beispielsweise ein fahrerloser Transport von Gütern zwischen Logistikhubs aber auch die autonome Verteilung und Zustellung von Waren denkbar.
Damit „Level 4“-Fahrzeuge auf dem öffentlichen Straßennetz fahren dürfen, ist unter anderem eine Genehmigung des Freistaats Bayern erforderlich. Organisatorisch ist die sogenannte Betriebsbereichsgenehmigung im Ressortbereich des StMB angesiedelt. Genehmigungsbehörde hierfür ist die Landesbaudirektion Bayern. Eine Ausnahme bildet das Netz der Autobahnen, für die die Autobahn GmbH eigenständig Betriebsbereichsgenehmigungen ausspricht.